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 ternehmen/
SUMMARY:IP- und Geschäftsgeheimnis-Schutz im Unternehmen - WJ meets Martin
  Momtschilow
DESCRIPTION:*Bedeutung\, Voraussetzungen und Umsetzung des Geschäftsgeheim
 nisschutzes neben IP-Schutzrechten*\n\nReferent: Martin Momtschilow\, Rech
 tsanwalt bei Preu Bohlig &amp\; Partner\, Düsseldorf\n\n&nbsp\;\n\nVertra
 uliche Informationen gehören zu den wesentlichen Vermögenswerten eines U
 nternehmens. Daher sind geeignete Schutzmaßnahmen unerlässlich. Einen un
 mittelbaren Schutz gewährleisten Beschränkungen zum Zugang und Austausch
  von sensiblen Informationen. Diese Beschränkungen sollten mit Hilfe von 
 konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden\, 
 was aber häufig nur unzureichend geschieht.\n\n&nbsp\;\n\nSchutzmaßnahme
 n für vertrauliche Informationen versagen zudem oft im Hinblick auf den u
 nerlässlichen Informationsaustausch im Geschäftsalltag. Daher bedarf es 
 zusätzlich rechtlicher Schutzinstrumente. Zu diesen gehören ausschließl
 iche Schutzrechte\, wie bspw. Patent-\, Design- oder Urheberrechte. Solche
  Schutzrechte betreffen das Geistige Eigentum (Intellectual Property = IP)
  an Entwicklungsergebnissen und anderen Innovationen\, stellen aber auch b
 esondere Anforderungen an den erstrebten Schutz\, wie u.a. die Offenlegung
  der relevanten Informationen.\n\n&nbsp\;\n\nDarüber hinaus besteht das B
 edürfnis für den weitergehenden Schutz von Informationen\, die einen bed
 eutenden Wert für das Unternehmen haben und für die ein solcher Sondersc
 hutz nicht in Betracht kommt. Dazu gehören beispielsweise spezielle Kennt
 nisse (Know-how)\, Vertriebs-\, Kunden- und Geschäftspartnerdaten\, Infor
 mationen über Forschungs- und Entwicklungsprojekte\, spezifische Marktdat
 en usw. Solche Informationen können unter bestimmten Voraussetzungen als 
 Geschäftsgeheimnisse geschützt sein. Die Neueinführung des Gesetzes zum
  Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) im Jahr 2019 diente der Ver
 einheitlichung eines europaweiten Mindestschutzniveaus und wertete insgesa
 mt den Geschäftsgeheimnisschutz auf. Damit wurden aber auch die Schutzanf
 orderungen erhöht. Dadurch steigen die Anforderungen an Unternehmen hinsi
 chtlich der Einordnung und des Umgangs mit Geschäftsgeheimnissen.\n\n&nbs
 p\;\n\nDer Vortrag dient dem Verständnis der verschiedenen Möglichkeiten
  für den Schutz von Innovationen und sensiblen Informationen und den sich
  daraus jeweils ergebenden Abgrenzungen und Anforderungen\, um den jeweils
  besten Schutz Ihrer Entwicklungsergebnisse und Ihres Know-hows zu begrün
 den.
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